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Absenz Ausstandsgrund

ZPO 189 Ziff. 3, lit b

Es geht um die Unabhängigkeit: Der beauftragt Sachverständige muss in den Ausstand wenn seine Unparteilichkeit in Frage gestellt ist. Dabei wird unterschieden in:

  • Ausschlussgründe (zB Verwandtschaft)
  • Ablehnungsgründe (Vorbefassung, Freundschaft zu einer Partei usw.).

Ein Ausstandsgrund verhindert die Bindungswirkung

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