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Schiedsgutachten

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Anfechtung von Schiedsgutachten

Rechtsgebiet:
Schiedsgutachten
Stichworte:
Schiedsgutachten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Grundsätzlich ist auch ein Schiedsgutachten anfechtbar.

Anfechtungsgründe

Denkbar sind folgende Anfechtungsgründe:

  • Verletzung von (wesentlichen) Verfahrensregeln (> Unverbindlichkeit)
    • Unterlassene Parteianhörung
    • Verletzung von Regeln des Schiedsgutachtensvertrages
  • Kompetenzüberschreitung
  • Offenbare Unbilligkeit
  • Offenbare erhebliche Abweichung von der wirklichen Sachlage
  • Betrug
  • Irrtum
  • Drohung
  • Täuschung

Anfechtungswirkungen

Sind Anfechtungsgründe gegeben, so gilt:

  • Das Schiedsgutachten behält seine Wirkung, bis ein Gericht die Unverbindlichkeit ausgesprochen hat.
  • Das Rechtsmittel bzw. die zutreffende Klage ist im konkreten Einzelfall zu entscheiden.
  • Stillschweigen gilt als Genehmigung.

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