Rechtsnatur des Schiedsgutachtens
Der Schiedsgutachtervertrag untersteht dem Auftragsrecht (Mandatsverhältnis) und weist Bezüge zum Prozessrecht auf.
Wird die Schiedsgutachterklausel als Beweisvertrag abgefasst, so wird die freie richterliche Beweiswürdigung eingeschränkt.