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Rechtsnatur des Schiedsgutachtens

Der Schiedsgutachtervertrag untersteht dem Auftragsrecht (Mandatsverhältnis) und weist Bezüge zum Prozessrecht auf.

Wird die Schiedsgutachterklausel als Beweisvertrag abgefasst, so wird die freie richterliche Beweiswürdigung eingeschränkt.

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