ZPO 189 Ziff. 3, lit. c
Wie in vielen Bereichen (Grundbuch, Handelsregister etc.) dürfen bindende Erlasse nur dann hinterfragt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig sind; dies gilt folgerichtig auch für Schiedsgutachten.
Informationen zu Schiedsgutachten, Schiedsgutachterklausel und Schiedsgutachtervertrag
Wie in vielen Bereichen (Grundbuch, Handelsregister etc.) dürfen bindende Erlasse nur dann hinterfragt werden, wenn sie offensichtlich unrichtig sind; dies gilt folgerichtig auch für Schiedsgutachten.