Der Schiedsgutachtervertrag untersteht dem Auftragsrecht (Mandatsverhältnis) und weist Bezüge zum Prozessrecht auf.
Wird die Schiedsgutachterklausel als Beweisvertrag abgefasst, so wird die freie richterliche Beweiswürdigung eingeschränkt.
Informationen zu Schiedsgutachten, Schiedsgutachterklausel und Schiedsgutachtervertrag
Der Schiedsgutachtervertrag untersteht dem Auftragsrecht (Mandatsverhältnis) und weist Bezüge zum Prozessrecht auf.
Wird die Schiedsgutachterklausel als Beweisvertrag abgefasst, so wird die freie richterliche Beweiswürdigung eingeschränkt.