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Schiedsgutachten

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Schiedsgutachterklausel / Schiedsgutachtervertrag

Rechtsgebiet:
Schiedsgutachten
Stichworte:
Schiedsgutachten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schiedsgutachtensabrede bildet der Oberbegriff für nachgenannte Abreden, die sich durch den Anlass der Parteieinigung unterscheiden (siehe markierten Text).

Schiedsgutachtensklausel

Die Schiedsgutachtensklausel charakterisiert sich durch folgende Begebenheiten:

  • Klausel in einem Vertrag oder Statut
  • Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit
  • Unterwerfung unter die Entscheidung eines Schiedsgutachters
  • künftiger Streit.

Schiedsgutachtervertrag

Der Schiedsgutachtervertrag charakterisiert sich durch folgende Kriterien:

  • vom ursprünglichen Vertrag oder Statut separate Vereinbarung
  • Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit
  • Unterwerfung unter die Entscheidung des Schiedsgutachters
  • bereits ausgebrochener Streit.

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